AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Firma Bergwärts (nachfolgenden als Veranstalter benannt).
1. Anmeldung, Vertragsschluss und Fälligkeit des Angebotspreises
1.1 Nach der Anmeldung zu einem Angebot erhalten Sie eine schriftliche Angebotsbestätigung sowie eine Rechnung. Mit der Angebotsbestätigung kommt der Angebotsvertrag mit dem Veranstalter zustande.
1.2 Nach dem Erhalt der in vorstehender Ziffer 1.1 genannten Unterlagen ist eine Anzahlung von 25% des Angebotspreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Unterlagen fällig. Der gesamte Angebotspreis ist 30 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der vollständigen Angebotsunterlagen zur Zahlung fällig.
1.3 Bei Fernreisen mit Flugverbindungen ist in Abweichung von Ziffer 1.2 nach Erhalt der Unterlagen gemäß Ziffer 1.1 eine sofortige Anzahlung in Höhe von 25 % des Angebotspreises zur Zahlung fällig. Der gesamte Angebotspreis ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zur Zahlung fällig.
1.4 Bei Wochenendangeboten, die nicht länger als 2 Tage dauern oder nicht mehr als Euro 199,– kosten, ist der gesamte Angebotspreis in Abweichung von Ziffer 1.2 innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
1.5 Bei verspäteten Zahlungseingängen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnehmerliste zu entfernen.
2. Rücktritt durch den Teilnehmer
Jeder Teilnehmer hat das Recht jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Teilnehmer, behält sich der Veranstalter das Recht vor, folgende pauschale Entschädigung (Stornogebühr) zu erheben: Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Angebotsbeginn, bei Fernreisen bis 60 Tage vor Reisebeginn, beträgt die Stornogebühr 15 % des Angebotspreises, falls keine Ersatzperson gefunden wird. Wird eine Ersatzperson gefunden, beträgt die Stornogebühr 10 % des Angebotspreises. Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Angebotsbeginn, bei Fernreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn, beträgt die Stornogebühr die Hälfte des Angebotspreises, falls keine Ersatzperson gefunden wird. Wird eine Ersatzperson gefunden, beträgt die Stornogebühr 25 % des Angebotspreises. Bei einem Rücktritt bis 6 Tage vor Angebotsbeginn beträgt die Stornogebühr 90 % des Angebotspreises, und danach oder bei Nichtantritt beträgt die Stornogebühr 100% des Angebotspreises. Die Stornogebühr beträgt jedoch mindestens Euro 50,–. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als die pauschale Entschädigung eingetreten ist.
3. Rücktritt durch den Veranstalter
3.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Angebot bis 14 Tage vor Angebotsbeginn, bei Fernreisen bis 40 Tage vor Reisebeginn, abzusagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung des Angebotspreises.
3.2 Weiterhin ist der Veranstalter berechtigt, das Angebot abzusagen, wenn aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, politische Unruhen, Umweltkatastrophen etc. oder aus gesundheitlichen Gründen, die Durchführung des Angebots unmöglich oder erheblich erschwert ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung des Angebotspreises. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen kann der Veranstalter jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
4. Änderungen des Angebots und des Angebotspreises
4.1 Sollte das Angebot aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht oder nur mit Änderungen durchgeführt werden können (Wettereinfluss, höhere Gewalt, unsichere Schneeverhältnisse, mangelnde Kondition der Teilnehmer), stehen den Teilnehmern keine Ansprüche zu, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
4.2 Der Veranstalter behält sich vor, nach Ablauf eines Zeitraums von 4 Monaten nach Abschluss des Angebotsvertrags, mindestens aber 21 Tage vor Angebotsbeginn, den Angebotspreis zu erhöhen, wenn es zu einer nach Vertragsschluss eingetretenen, nicht absehbaren Erhöhung der Angebotskosten, zum Beispiel der Treibstoffkosten, der Beförderungskosten, den Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheits- oder Einreisegebühren, oder einer Änderung der betroffenen Wechselkurse kommt. Eine Erhöhung des Angebotspreises erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die Angebotskosten – anteilig auf die Teilnehmer aufgeteilt – erhöht haben.
5. Gefahrenhinweis und Haftungsbeschränkung
5.1 Jeder Teilnehmer muss sich bei der Buchung eines Angebots darüber im Klaren sein, dass Aktivitäten in alpinem Gelände, einschließlich Heliskifahren und das Nutzen eines Hubschraubers, ständige Gefahren mit sich bringen. Jede Aktivität in alpinem Gelände ist trotz eines Höchstmaßes an Sicherheit mit einem Restrisiko verbunden und es gibt Dinge, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann. Schwerste Verletzungen oder Todesfälle sind trotz eines Höchstmaßes an Vorsicht nicht auszuschließen.
5.2 Die Haftung des Veranstalters für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Verschulden eines Leistungsträgers beruhen.
6. Versicherungen
6.1 Jeder Teilnehmer ist zum Abschluss einer Unfallversicherung und soweit einschlägig einer Auslandskrankenversicherung verpflichtet, die bei Unfällen im jeweiligen Ausland greift. Sollte ein Abtransport eines Teilnehmers notwendig werden, gehen die Kosten zu Lasten des Teilnehmers.
6.2 Weiterhin muss jeder Teilnehmer über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
7. Material und persönliches Können
7.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Material in einwandfreiem Zustand ist. Ersatzmaterial vor Ort zu kaufen oder zu mieten, ist häufig nicht oder nur sehr begrenzt möglich.
7.2 Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer in einigen Angeboten laut Ausschreibung spezielles Testmaterial zur Verfügung. Dieses Testmaterial geht bis zur Rückgabe an den Veranstalter in die Obhut des Teilnehmers über. Bei Verlust oder Beschädigung des Testmaterials muss der Teilnehmer für den Schaden aufkommen.
8. Verjährung
Ansprüche wegen Angebotsmängeln hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Angebots gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche nach vorstehendem Satz verjähren innerhalb eines Jahres ab dem vertraglich vorgesehenen Ende des Angebots.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der des Veranstalters.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen, Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Lörrach. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Lörrach vereinbart.
10. Salvatoresche Klausel
Sollten entgegen den derzeitigen Vorstellungen der Parteien einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Angebotsvertrages unwirksam oder nichtig sein, so betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Angebotsvertrages nicht.
BERGWÄRTS
Tim Fritz
Passstrqasse 18
79674 Todtnau